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Staatsgarantie für Terrorversicherung verlängert

Veröffentlichung des GDV vom 10.11.2022

Das Bundesfinanzministerium hat entschieden, dass die Staatsgarantie für den Terrorversicherer Extremus Versicherungs-AG für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2024 verlängert werden kann. Die Staatsgarantie beträgt 5,98 Milliarden Euro pro Jahr.

Die Extremus Versicherungs-AG stellt für Schäden durch Terrorismus bei Großrisiken eine Jahreskapazität von 2,52 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit Unterstützung der Bundesregierung wird diese Summe auf insgesamt 8,5 Milliarden Euro aufgestockt.
„Vor dem Hintergrund, dass sich die Sicherheitslage international zunehmend verschärft hat, ist die Verlängerung der Staatsgarantie für Terrorrisiken ein wichtiges Signal zur Stabilität der deutschen Wirtschaft“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Es herrscht jetzt Planungssicherheit für die Verhandlung neuer Versicherungsverträge. Nun müssen Staat und Privatwirtschaft die nächsten 24 Monate nutzen, um gemeinsam eine zeitgemäße und langfristig tragfähige Terrorversicherungslösung zu entwickeln“, sagt Asmussen.
Im Jahr 2019 war die Entscheidung zur Verlängerung der Staatsgarantie auch erst sehr spät getroffen worden. „Dies hat zu einer erheblichen Verunsicherung auf Seiten der versicherungsnehmenden Wirtschaft geführt, da bei Wegfall dieser privatwirtschaftlich-staatlich finanzierten Terrorabsicherung unter anderem Versicherungsanforderungen im Rahmen von Investitionsfinanzierungen nicht oder nicht rechtzeitig hätten eingehalten werden können“, sagt der Vorstandsvorsitzende des Gesamtverbandes der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW), Alexander Mahnke. „Mit Blick auf die kommenden zwei Jahre darf keine Zeit vergeudet werden, um eine tragfähige Versicherungslösung aufzubauen, die nach Möglichkeit auch optionale Erweiterungen in territorialer Hinsicht und die Absicherung weiterer systemischer Risiken zulässt“, so Mahnke weiter.
Auch Holger Lösch, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), unterstreicht die Bedeutung einer Terrorversicherung. „Die Absicherung von Terrorrisiken ist für viele Industrieunternehmen unverzichtbarer Bestandteil ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Risikovorsorge. Die Verlängerung der Garantie für die kommenden zwei Jahre kommt spät, ermöglicht jedoch noch die Absicherung des Geschäfts“, sagt Lösch. „Jede zukünftige Lösung muss auf die Besonderheiten von Terrorrisiken Rücksicht nehmen. Eine sehr sorgfältige Prüfung der Handlungsmöglichkeiten ist erforderlich, um auch zukünftig die Sicherheitsrisiken für Unternehmen beherrschbar abzusichern.“

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Jörg Stapf wird neuer Vorstandsvorsitzender

Jörg Stapf (50) ist vom Aufsichtsrat der Extremus Versicherungs-AG mit Wirkung zum 1. Januar 2023 zum Vorstandsvorsitzenden bestellt worden. Er wird Nachfolger von Thomas Leicht (63), der zum Jahresende 2022 planmäßig in den Ruhestand geht. Leicht leitet den Spezialversicherer für Terrorrisiken seit 1. Januar 2018.

„Thomas Leicht hat mit seiner Persönlichkeit, Erfahrung und Kompetenz wesentlich zur Fortschreibung der wichtigen Kombination aus privatwirtschaftlicher und staatlicher Absicherung von Terrorrisiken beigetragen“, sagt Frank Schaar, Aufsichtsratsvorsitzender der Extremus Versicherungs-AG. „Wir danken Thomas Leicht sehr herzlich für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für seinen Ruhestand schon jetzt alles Gute.“

Leichts Nachfolger wird der Wirtschaftsmathematiker Jörg Stapf. Er ist seit 1. Januar 2022 Vorstandmitglied von Extremus und war dort seit September 2017 Generalbevollmächtigter. Vor seiner Zeit bei Extremus leitete er die Rückversicherungsabteilung der Allianz Versicherungs-AG.
„Wir freuen uns, mit Jörg Stapf einen erfahrenen Experten für Terrorrisiken und Rückversicherung in den eigenen Reihen gefunden zu haben“, so Schaar. „Mit dieser Entscheidung schaffen wir personelle Stabilität im Unternehmen und sichern nachhaltig die Unterstützung der deutschen Wirtschaft.“

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Extremus bietet zusätzliche Deckungsbausteine an. (mehr…)

Den Wünschen des Kunden folgend, hat die EXTREMUS Versicherungs-AG ihr Leistungsspektrum deutlich erweitert. Bei einer bestehenden Terrordeckung können zusätzlich versichert werden:
– Rückwirkungsschäden in Deutschland durch Zulieferer, externe Versorger und Zugangsbeschränkungen
– Wechselwirkungsschäden des Versicherungsnehmers von und nach Deutschland
– Betriebsunterbrechungsschäden aufgrund einer Terrordrohung
– Anpassung der Bedingungen zur Unterversicherung und Neuwertentschädigung an die Sachpolice.

Die Jahreshöchstentschädigung beträgt 50 Mio. Euro. Sämtliche Deckungsbausteine können aber auch nur als einzelne Elemente ausgewählt werden.

Die produzierende Industrie ist in den meisten Fällen nicht nur auf Produktionsstandorte in Deutschland beschränkt. EXTREMUS bietet nun die Deckung für Ausfallschäden, wenn sich ein versicherter Schaden bei einem Betriebsteil außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU ereignet. Auch Rückwirkungsschäden durch direkte Zulieferer, direkte Abnehmer, externe Versorger und behördliche Zugangsbeschränkungen sind versicherbar. Die mittelständische Industrie kann somit die gesamte Lieferkette innerhalb der EU gegen Terror versichern, die Beschränkung auf Deutschland entfällt und die Entschädigungsgrenzen werden deutlich angehoben.
Die Anschlagsszenarien der letzten Jahre zeigen, dass von behördlicher Seite Zugangsbeschränkungen und Betriebsschließungen veranlasst werden, um einen Terroranschlag zu verhindern. Nach den bestehenden ATB sind derartige Schäden nur dann versichert, wenn vorher ein Schaden eingetreten ist. Mit dem jetzt angebotenen Baustein ist auch die reine Bedrohung versichert. Besonders Handel, Veranstalter und Infrastrukturbetriebe wie Flughäfen wünschen sich diese Deckungserweiterung.

Für die Deckungserweiterungen gelten die gleichen Grundsätze, wie bei der Basisdeckung: Diese Zusatzdeckung wird bei Rückversicherern in Deckung gegeben, die seit vielen Jahren als Aktionäre und Kapazitätsgeber mit EXTREMUS verbunden sind. Es wurde also höchsten Wert auf eine exzellente Bonität gelegt. In der Schadenregulierung gelten ebenfalls die gleichen Standards wie in der Basisdeckung nach ATB. Der Schaden wird gemeinsam mit dem führenden Versicherer der Sachdeckung reguliert, wenn dieser Aktionär oder Kapazitätsgeber für EXTREMUS ist. Ist bei einem Schadenfall nicht zweifelsfrei festzustellen, ob ein Terroranschlag vorliegt oder nicht, gilt die Sonderregelung zwischen den Parteien, dass dieser Konflikt nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers ausgetragen werden darf. Der Versicherungsnehmer erhält seine Entschädigung, die Ersatzpflicht wird unter den Versicherern geklärt.

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