Zwischen den bestehenden Sach- und BU-Verträgen und der bei EXTREMUS abzuschließenden Versicherung gegen Terrorschäden muss eine Kongruenz hinsichtlich der Versicherungssummen bestehen. Es sind deshalb die in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen und durch die Policen der führenden Sach- und BU-Versicherer gedeckten Werte im Antrag gleich lautend zu erfassen.
Da die BU-Deckung in der Terrorversicherung weder eine Prämienrückgewähr, noch eine Nachhaftungsregelung enthält, ist die Versicherungssumme entsprechend der erwarteten Geschäftsentwicklung des Versicherungsnehmers zur Vermeidung einer Unterversicherung ausreichend zu wählen.
Kostenschäden sind gemäß den ATB pauschal mit 10 % der Sachversicherungssumme auf Erstes Risiko gedeckt. Um ausreichenden Versicherungsschutz zu erhalten, ist daher die Sachversicherungssumme um 10 % (max. 150 Mio. Euro) zu erhöhen.

