Die Versicherungsprämie ist mit Eingang des Versicherungsscheins beim Versicherungsnehmer fällig und unverzüglich ausschließlich an EXTREMUS zu zahlen. Die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung bestimmen sich nach § 37 VVG.
Etwaige Prämienguthaben werden in gleicher Weise von EXTREMUS ausgezahlt.
Eine Vergabe von Inkassovollmachten an Vermittler ist nicht möglich.

