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    Die Versicherungsprämie ist mit Eingang des Versicherungsscheins beim Versicherungsnehmer fällig und unverzüglich ausschließlich an EXTREMUS zu zahlen. Die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung bestimmen sich nach § 37 VVG.

    Etwaige Prämienguthaben werden in gleicher Weise von EXTREMUS ausgezahlt.
    Eine Vergabe von Inkassovollmachten an Vermittler ist nicht möglich.