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  • Jahreshöchstentschädigung (JHE)

    Die maximale JHE beträgt für ein Unternehmen insgesamt 1,5 Mrd. Euro. Im Falle eines Konzerns gilt – sofern nicht anders vereinbart ist – diese Summengrenze für die Verträge aller gem. § 290 HGB konsolidierten Unternehmen des Konzerns.

    Liegt die Gesamtversicherungssumme unter der maximalen Jahreshöchstentschädigung von 1,5 Mrd. Euro, so ist die Gesamtversicherungssumme des Vertrages bei EXTREMUS die Jahreshöchstentschädigung.