Sicherungsscheine

Wird die Ausstellung von Sicherungsscheinen für Sicherungsgläubiger gewünscht, kann EXTREMUS diese in gewohnter Weise ausstellen.

Zu beachten ist die festgelegte Laufzeit der Versicherungsverträge, die auch zu einer adäquaten Befristung der Sicherungsscheine führt.

Des Weiteren werden die Sicherungsgläubiger auf die Jahreshöchstentschädigung und auf das Auslaufen der Policen zum Jahresschluss hingewiesen.

Fragen?

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