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    EXTREMUS deckt Sach-, Kosten- und Betriebsunterbrechungsschäden durch Terrorakte erst ab einer Gesamtversicherungssumme von über 25 Mio. Euro der beim Erstversicherer bestehenden Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung. Dabei ist es gleichgültig, ob die Risiken beim Sach- und BU-Versicherer in einer oder mehreren Policen bei verschiedenen Versicherern bestehen.

    Für Risiken bis 25 Mio. Euro bietet EXTREMUS keine Deckung. Für sie kann Deckung in den konventionellen Sach- und BU-Versicherungen vereinbart werden. Die automatische Deckung ist aber nicht gegeben. Üblicherweise ist Terror generell ausgeschlossen und kann bis zu einer Versicherungssumme von 25 Mio. wieder eingeschlossen werden.