Aktuelle MeldungenBund verlängert StaatsgarantieDas Bundesministerium der Finanzen hat die staatliche Gewährleistung bis Ende 2013 verlängert. Die Höhe der Gewährleistung von 8 Milliarden Euro bleibt unverändert. Extremus verzeichnet steigendes NeugeschäftKöln, 03. November 2011. Die Bereitschaft, Immobilien gegen terroristische Angriffe zu versichern, hat zuletzt spürbar zugenommen. Die Extremus Versicherungs-AG, die durch Terroranschläge verursachte Schäden versichert, verzeichnet in 2011 eine steigende Zahl von Anfragen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2010 unterstützt die Abschlussbereitschaft merklich. Danach können die Kosten für Terrorschadenver- sicherungen grundsätzlich als Nebenkosten anteilig auf die Mieter umgelegt werden. Im laufenden Jahr hat der Spezialversicherer unter anderem bereits fünf sehr große Einzel- objekte sowie drei Immobilienfonds hinzugewinnen können. „Wir begrüßen, dass die Immobilienwirtschaft und die Industrie zunehmend sensibler werden für die Risiken, die von der Bedrohungslage durch terroristische Anschläge ausgehen. Zumal seit 2001 die Schäden durch Terroranschläge ab einer Gesamtversicherungssumme von über 25 Millionen Euro nicht mehr in der Versicherung gegen Feuer und Betriebsunterbrechungen abgedeckt werden“, betont Leo Zagel, Vorstandsvorsitzender der Extremus Versicherungs-AG. Denn es gibt eine Vielzahl konkreter Umstände, die die Gefahr eines Gebäudeschadens durch terroristische Attacken begründen können. Dazu zählen nicht nur saisonal bedingte Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte und Sportveranstaltungen, sondern auch ungeplant durchgeführte Terroranschläge wie vor kurzem in Norwegen oder Angriffe auf Aufenthaltsorte von potenziell anschlagsgefährdeten Personen.
BGH bestätigt Umlagefähigkeit von Terrorversicherungen
Der BGH hat in seinem Urteil (XII ZR 129/09) vom 13. Dezember 2010 die Umlage- fähigkeit von Terrorversicherungen auf Mieter bestätigt. Nahezu jeder Gewerbemiet- vertrag enthält die Vereinbarung, dass der Vermieter im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung berechtigt ist, neu entstehende oder nachträglich anfallende Betriebs- kosten auf den Mieter umzulegen. Darunter fallen auch Kosten für eine Terrorver- sicherung. Eine ausdrückliche Erwähnung in der Betriebskostenverordnung ist nicht notwendig. Dadurch, dass die Aufzählung des Gerichts, welche Gebäude besonderen Terrorgefahren unterliegen, nicht abschließend ist, können die Kosten der Versicherung auf Mieter umgelegt werden. Der BGH stellt in seinem Urteil des Weiteren fest, dass die Umlage der Terrorschadenversicherung nicht gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstößt. Das Gericht bewertete in seiner Urteilsbegründung des Präzedenzfalls die vom Eigentümer eines Gebäudekomplexes abgeschlossene Versicherung als angemessen.
Notwendigkeit einer Terrorversicherung zum Jahresende prüfen
Für die Berechnung der Versicherungsprämie legt Extremus seit 2008 einen differenzierten Tarif unter Berücksichtigung des Risikos zugrunde. Maßgebend für die Höhe der Prämie sind die Größe des Objektes und die Region, in der es sich befindet, sowie die objektbezogene Exponiertheit wie Publikumsverkehr und Symbolik des Gebäudes. „Property Manager sollten mit Blick auf diese Kriterien ihr Risiko und den bestehenden Versicherungsschutz überprüfen“, sagt Leo Zagel. Sofern bislang noch keine Absicherung besteht, sollte der BGH-Entscheid als Anregung aufgefasst werden, über den Abschluss einer Terrorschadenversicherung aktiv nachzudenken. Denn zur Intention von Terroristen gehört es, nicht berechenbar zu sein. Terror lässt sich somit nicht auf einen Katalog von Sachverhalts-Konstellationen reduzieren. „Das macht es für Gebäudeeigentümer oft sehr schwierig, zu erkennen, ob konkrete Umstände vorliegen, die für ihre Immobilie die Gefahr eines terroristischen Anschlags begründen. Der Abschluss einer Terrorschadenversicherung sollte für jede Immobilie und infrastrukturelle Einrichtung in allen deutschen Großstädten in Erwägung gezogen werden“, resümiert Zagel. Dass auch Deutschland im Visier von Terroristen liegt, zeigte kürzlich die Bombendrohung auf das Gebäude der Börse in der Frankfurter Innenstadt vom 5. Oktober dieses Jahres. Als konkretes Beispiel ist auch das Attentat auf US-Soldaten am Frankfurter Flughafen im März 2011 zu nennen. Aktuell versichert Extremus rund 1.300 Kunden, darunter vor allem Immobilienfonds, Banken, Versicherungen, Großindustrie und fast alle deutschen Flughäfen, mit knapp 7.900 Objekten.
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